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Freier Verkehr von Waren in der EU

„Der freie Warenverkehr – die erste der vier Grundfreiheiten des Binnenmarkts – wird durch die Abschaffung von Zöllen und mengenmäßigen Beschränkungen sowie durch das Verbot von Maßnahmen mit gleicher Wirkung sichergestellt“, heißt es auf der Internetseite des Europäischen Parlaments. Jeder Staat der Europäischen Union soll somit die gleichen Chancen haben, an der Wirtschaft zu partizipieren. Ein grenzenloses Europa meint also auch einen Warenaustausch ohne Grenzen.

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Bereits vor mehr als 50 Jahren, am 1. Juli 1968, wurde der Abbau der Zölle und mengenmäßigen Beschränkungen (Kontingente) zwischen den Mitgliedstaaten erreicht. Das war der erste große Schritt hin zu einem freien Warenverkehr. Später verlagerte sich der Schwerpunkt der Wirtschaftspolitik dann auf die Beseitigung sämtlicher Hindernisse für den freien ...