Rheinland-Pfalz
Wind weht mehr Geld in die Kreiskasse

Rhein-Hunsrück - Die Gemeinden sind in aller Regel Grundherren der Standorte für Windräder und kassieren daher ordentlich Pacht, sobald die Anlagen am Netz sind. Diese Pachteinnahmen können die Kommunen in voller Höhe behalten. Anders als Steuereinnahmen sind sie nicht umlagepflichtig. Die Kehrseite der Medaille: Der klamme Kreis kriegt nichts von den Pachteinnahmen ab.

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Rhein-Hunsrück – Die Gemeinden sind in aller Regel Grundherren der Standorte für Windräder und kassieren daher ordentlich Pacht, sobald die Anlagen am Netz sind. Diese Pachteinnahmen können die Kommunen in voller Höhe behalten. Anders als Steuereinnahmen sind sie nicht umlagepflichtig.

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