St. Goar
Waldhof-Havarie: Kein Schadensersatz für Rheinschiffer

Waldhof-Havarie: Kein Schadensersatz für Rheinschiffer

Suzanne Breitbach

St. Goar - Schiffern, die infolge der Waldhof-Havarie eine Zwangspause auf dem Rhein einlegen mussten, steht kein Schadensersatz zu. So hat es das Schifffahrtsgericht St. Goar entschieden.

Lesezeit 2 Minuten
St. Goar – Schiffern, die infolge der Waldhof-Havarie eine Zwangspause auf dem Rhein einlegen mussten, steht kein Schadensersatz zu. So hat es das Schifffahrtsgericht St. Goar am Donnerstag entschieden. Begründung: Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die den Anspruch auf eine Entschädigung rechtfertigt.