Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leid oder Schaden zufügen. So lautet der Grundsatz des deutschen Tierschutzgesetzes, das seit dem 1. Oktober 1972 gilt. Es überträgt Bürgern die Verantwortung, das Leben und Wohlbefinden ihrer Mitgeschöpfe zu schützen.