Koblenz. Bei einer Telefonaktion unserer Zeitung beantworteten in dieser Woche drei Experten der Steuerberaterkammer Leserfragen zum Steuerrecht. Hier eine Auswahl der beantworteten Fragen:
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Ein Anrufer hat nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses eine relativ hohe Abfindung bekommen. Diese unterliegt einer begünstigten Besteuerung. Kann er durch Abschluss einer Rürup-Versicherung noch mehr Steuervorteile erhalten?
Ralf Nick, Vorstandsmitglied der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz: Im Falle des Anrufers ist das möglich.