Rechtliche Hintergründe: Verfassungsgericht/Bewährung

Kurze Begriffserläuterung:

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  • Verfassungsgericht Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (gegründet 1951) wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Dieses müssen alle staatlichen Stellen beachten. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.
  • Bewährung ist ein bestimmter Zeitraum, in dem eine Person das in sie gesetzte Vertrauen rechtfertigen muss. Der Verurteilte bleibt dabei in Freiheit, der eigentliche Strafausspruch besteht jedoch trotzdem. Die Strafe wird lediglich nicht vollstreckt. Wird er innerhalb des Bewährungszeitraumes rückfällig, droht Vollstreckung der ausgesprochenen Strafe.

(Quelle: Wikipedia)