Plus
Koblenz
OLG Koblenz: Jüngstes Dieselurteil ändert Verjährung nicht
„Weder in der schriftlichen Urteilsbegründung noch bei der Verkündung des Urteils noch in der vorausgegangenen mündlichen Verhandlung wurde die Verjährung des Schadensersatzanspruches thematisiert. Fragen zur Verjährung spielten im Verfahren und bei der Entscheidung überhaupt keine Rolle“, betont Gerichtssprecherin Petra Zimmermann.
Wie berichtet hat der 5. Zivilsenat unter Vorsitz von Frank-Michael Goebel ...