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Koblenz
Damit bekam der Kläger Recht, der die ZDF-Fernsehlotterie „Aktion Mensch“ veranstaltet, und beabsichtigt, Losgutscheine über die Handelsketten REWE und dm zu vertreiben.
Nach dem Kauf eines Losgutscheins an der Kasse eines REWE- oder dm-Markts muss der Käufer oder auch der Beschenkte den Losgutschein telefonisch oder über das Internet in ein Los ...
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