Rheinland-Pfalz
Hintergrund: Opferentschädigungsgesetz

Das sind die Rahmenbedingungen beim Opferentschädigungsgesetz:

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Das sind die Rahmenbedingungen beim Opferentschädigungsgesetz: Anträge stellen nach dem Opferentschädigungsgesetz kann jeder, der nach dem 15. Mai 1976 Opfer einer Gewalttat wurde – unter bestimmten Bedingungen auch davor. Als Gewalttat zählt auch jeder Missbrauch von Kindern unter 14 Jahren.