Das sind die Rahmenbedingungen beim Opferentschädigungsgesetz:
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Anträge stellen nach dem Opferentschädigungsgesetz kann jeder, der nach dem 15. Mai 1976 Opfer einer Gewalttat wurde – unter bestimmten Bedingungen auch davor. Als Gewalttat zählt auch jeder Missbrauch von Kindern unter 14 Jahren. Nicht alle Opfer melden sich selbst: Das rheinland-pfälzische Amt hat vereinzelt auch über die Polizei Kontakt zu Opfern aufgenommen und einen Antrag angeregt.