Das sind die Rahmenbedingungen beim Opferentschädigungsgesetz:
Das sind die Rahmenbedingungen beim Opferentschädigungsgesetz:
Anträge stellen nach dem Opferentschädigungsgesetz kann jeder, der nach dem 15. Mai 1976 Opfer einer Gewalttat wurde – unter bestimmten Bedingungen auch davor. Als Gewalttat zählt auch jeder Missbrauch von Kindern unter 14 Jahren.