Hintergrund: Opferentschädigungsgesetz

Das sind die Rahmenbedingungen beim Opferentschädigungsgesetz:

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Anträge stellen nach dem Opferentschädigungsgesetz kann jeder, der nach dem 15. Mai 1976 Opfer einer Gewalttat wurde – unter bestimmten Bedingungen auch davor. Als Gewalttat zählt auch jeder Missbrauch von Kindern unter 14 Jahren. Nicht alle Opfer melden sich selbst: Das rheinland-pfälzische Amt hat vereinzelt auch über die Polizei Kontakt zu Opfern aufgenommen und einen Antrag angeregt. Informationen gibt es hier beim Landesamt.

821 Erstanträge wurden im Jahr 2010 in Rheinland-Pfalz gestellt. Erledigt wurden 775, davon gab es in 268 Fällen eine Ablehnung. 358 Anträge wurden positiv beschieden – die restlichen erledigten sich durch Rücknahme, Wegzug, Tod oder Nicht-Zuständigkeit.

10,2 Millionen Euro wurden im Jahr 2010 in Rheinland-Pfalz für Menschen aufgewendet, die Ansprüche nach dem OEG haben (Quelle: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung).