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Rheinland-Pfalz
Nach der VGH-Entscheidung hat die AfD keinen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, dass bei der Ausschussgröße das für sie bestmögliche Zählverfahren zum Zuge kommt. Sie habe auch keinen Anspruch auf eine bestimmte Ausschussgröße. Hinzu kommt für den VGH, dass die AfD mit einem zweiten Sitz im Vergleich zur Stärke im Parlament überrepräsentiert ...
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