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Koblenz

Geringe Gefahr für die Vögel: Windrad darf sich auch während des Kranichzugs drehen

Kraniche ziehen an einem Windrad vorbei (Archivbild)
Kraniche ziehen an einem Windrad vorbei (Archivbild) Foto: dpa

Ein Windrad im Kreis Cochem-Zell darf sich auch während des Kranichzugs im Frühjahr und Herbst drehen. Die Zugvögel würden dadurch nicht erheblich gefährdet, urteilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz nach Mitteilung vom Dienstag.

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Der Kreis Cochem-Zell hatte der Betreiberin des Windrads auferlegt, dieses während des Überflugs von Kranichen bei bestimmtem Wetter abzuschalten. Die Betreiberin klagte dagegen vergeblich vor dem Verwaltungsgericht Koblenz. In der zweiten Instanz gab das OVG der Betreiberin nun jedoch recht.

Trotz vieler Kraniche und mehrerer tausend Windräder ohne Auflagen zum Abschalten im Zugkorridor der Vögel sei die Zahl dokumentierter Schlagopfer sehr gering. Auch neben dem Windrad im Kreis Cochem-Zell gebe es zahlreiche andere Windenergieanlagen ohne Vorgaben zum Abschalten, bei denen kein einziges Schlagopfer bekannt geworden sei, erklärte das OVG. dpa