Erschwert die EU-Kommission eine Nürburgring-Schlichtung?

Sollte es bei dem Tauziehen um millionenschwere Pachtzahlungen am Nürburgring zu einem schiedsgerichtlichen Verfahren kommen, wird auch über die strittige Spielbankabgabe (Tourismusabgabe) gesprochen.

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Denn die obersten Wettbewerbshüter Europas prüfen diese millionenschwere Abgabe, wenn sie die staatlichen Finanzspritzen von insgesamt 524 Millionen Euro zugunsten der Formel-1-Strecke in der Eifel und dem Freizeitpark unter die Lupe nehmen.

Wäre also das Ergebnis eines Schiedsverfahrens daher von vorn herein nur vorläufig? In der SPD geht man nicht davon aus. Das Kernargument: Im förmlichen Verfahren gehe es vor allem um das Binnenverhältnis von Land und der nahezu landeseigenen Nürburgring GmbH.

Andere Beobachter ziehen diese Sichtweise in Zweifel, vor allem, wenn den privaten Pächtern Teile der Spielbankabgabe zugesprochen werden sollten. db