Die Datensicherheit in Krankenhäusern hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Edgar Wagner, ab 2011 zu einem Schwerpunkt seiner Arbeit erklärt. Von den landesweit 101 Kliniken fallen 50 in seine Zuständigkeit, um die übrigen kümmern sich ihre kirchlichen Träger. Dabei geht es um Fragen, wer auf Krankenhausinformationssysteme zugreifen darf, um die Protokollierung der Zugriffe und um Konzepte, wann Patientendaten wieder gelöscht werden müssen.
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Die Datensicherheit in Krankenhäusern hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Edgar Wagner, ab 2011 zu einem Schwerpunkt seiner Arbeit erklärt. Von den landesweit 101 Kliniken fallen 50 in seine Zuständigkeit, um die übrigen kümmern sich ihre kirchlichen Träger. Dabei geht es um Fragen, wer auf Krankenhausinformationssysteme zugreifen darf, um die ...
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