Die Datensicherheit in Krankenhäusern hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Edgar Wagner, ab 2011 zu einem Schwerpunkt seiner Arbeit erklärt. Von den landesweit 101 Kliniken fallen 50 in seine Zuständigkeit, um die übrigen kümmern sich ihre kirchlichen Träger. Dabei geht es um Fragen, wer auf Krankenhausinformationssysteme zugreifen darf, um die Protokollierung der Zugriffe und um Konzepte, wann Patientendaten wieder gelöscht werden müssen.
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Aktuell läuft eine Umfrage, wie weit die Häuser auf diesem Weg gekommen sind, so Technik-Bereichsleiter Eiermann. Die Unimedizin habe aber eine Sonderstellung, weil bei ihr Klinikbetrieb und Forschung in einer Institution zusammen sind. Vorbilder seien daher andere Unikliniken: Die Charité in Berlin oder das Universitätsklinikum Hamburg „scheinen Dinge umgesetzt zu haben, die Mainz noch nicht hat“.