Aufsichtspflicht: So urteilte das OLG in einem früheren Fall

Ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt, wenn ein zehnjähriger Schüler beim Ferienlager im Nichtschwimmerbecken ertrinkt, darüber hat das Oberlandesgericht in Koblenz 1994 wie folgt entschieden: "Der Aufenthalt in einem Ferienlager ohne die Eltern nur unter Betreuung durch junge Erwachsene soll die Erziehung zur Selbstständigkeit in besonderem Maße fördern.

Anzeige

Ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt, wenn ein zehnjähriger Schüler beim Ferienlager im Nichtschwimmerbecken ertrinkt, darüber hat das Oberlandesgericht in Koblenz 1994 wie folgt entschieden: „Der Aufenthalt in einem Ferienlager ohne die Eltern nur unter Betreuung durch junge Erwachsene soll die Erziehung zur Selbstständigkeit in besonderem Maße fördern. Hier genügt es bei einem Schwimmbadbesuch, dass die Betreuer sich an Schwerpunkten aufhalten und freiwillige Gruppen von Kindern um sich scharen, denen sich jedes Kind anschließen kann, auch wenn es hierdurch ermöglicht wird, dass sich Kinder einer Überwachung entziehen können.“ pd