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Rheinland-Pfalz

Was bei der Briefwahl zu beachten ist: Stimmzettel für den 14. März können schon beantragt werden

Per Brief zu wählen, dürfte in der Pandemie sehr gefragt sein. Sollte die Zahl der Corona-Infektionen in einem Wahlkreis oder Stimmbezirk besonders hoch sein, könnte dort sogar eine ausschließliche Briefwahl zum Tragen kommen – womöglich sogar landesweit.   Foto: Ingo Bartussek
Per Brief zu wählen, dürfte in der Pandemie sehr gefragt sein. Sollte die Zahl der Corona-Infektionen in einem Wahlkreis oder Stimmbezirk besonders hoch sein, könnte dort sogar eine ausschließliche Briefwahl zum Tragen kommen – womöglich sogar landesweit. Foto: Ingo Bartussek

Wer seine Stimme für die Landtagswahl am 14. März per Briefwahl abgeben möchte, muss einiges beachten. Wir beantworten die wichtigsten Fragen: Welche Angaben sind entscheidend? Wird nur per Brief gewählt? Und was passiert eigentlich, wenn ich kurz vor der Wahl in Quarantäne muss?

Lesezeit: 3 Minuten
Ab wann können Rheinland-Pfälzer Briefwahlunterlagen beantragen? Ab wann können sie ihre Stimme abgeben? Ab sofort! „Die Anträge für die Briefwahlteilnahme können grundsätzlich bereits jetzt bei den jeweils zuständigen Kommunalverwaltungen beantragt werden“, erklärt das Büro des Landeswahlleiters Marcel Hürter auf Anfrage unserer Zeitung. Im Briefkasten liegen die notwendigen Unterlagen aber erst Ende ...