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Rheinland-Pfalz

Nur mit Maske ins Wahllokal: Corona-Regeln für den Urnengang am 14. März

Kurz vor der Landtagswahl am 14. März stellt Landeswahlleiter Marcel Hürter klar: Der Besuch eines Wahllokals am Wahltag ist nur unter Tragen einer medizinischen Maske gestattet. Nach der geltenden Corona-Schutzverordnung des Landes Rheinland-Pfalz gelte die Maskenpflicht auch für Wahlräume – wer das Tragen einer Maske verweigere, der dürfe vom Wahlvorstand am Betreten des Wahlraums gehindert werden.

Von Gisela Kirschstein
Lesezeit: 3 Minuten
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