Landeswahlleiter Marcel Hürter macht noch einmal die Corona-Regeln für den Urnengang am 14. März deutlich
Nur mit Maske ins Wahllokal: Corona-Regeln für den Urnengang am 14. März
Abstand, Masken, Plexiglas: So ähnlich wie die Bürgermeisterwahl in Thale in Sachsen-Anhalt könnte die rheinland-pfälzische Landtagswahl ablaufen. Wahlhelfer sollen geschützt werden – auch vor Maskenverweigerern.
picture alliance/dpa/dpa-Zentral

Rheinland-Pfalz. Kurz vor der Landtagswahl am 14. März stellt Landeswahlleiter Marcel Hürter klar: Der Besuch eines Wahllokals am Wahltag ist nur unter Tragen einer medizinischen Maske gestattet. Nach der geltenden Corona-Schutzverordnung des Landes Rheinland-Pfalz gelte die Maskenpflicht auch für Wahlräume – wer das Tragen einer Maske verweigere, der dürfe vom Wahlvorstand am Betreten des Wahlraums gehindert werden.

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Genau daran hatte sich Kritik von Bürgermeistern und kommunalen Wahlvorständen entzündet: Als Wahlvorstand vor Ort solle er die Maskenpflicht durchsetzen, müsse aber gleichzeitig das wichtige Recht auf Stimmabgabe gewährleisten, hatte der Fraktionschef der CDU im Westerwaldkreis, Stephan Krempel, gegenüber dieser Zeitung gesagt.

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