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Rheinland-Pfalz
„Der klassische Straßenwahlkampf muss in geänderter Form stattfinden“, erklärt David B. Freichel als Chef vom Dienst im Corona-Kommunikationsstab der Landesregierung. Wahlkämpfer dürfen zwar Handzettel verteilen, aber nur, soweit dies mit ausreichendem Abstand sowie „unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen“ möglich ist. Aber ein Wahlkampfstand mit mehreren Personen vor oder hinter Tischen oder ...
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