Bis zur Landtagswahl am 14. März dürften in den ohnehin derzeit ziemlich leeren Fußgängerzonen nur wenige bunte Infostände von Wahlkämpfern zu sehen sein. Sie sind wegen der Corona-Krise zwar nicht komplett verboten, aber nur so eingeschränkt erlaubt, dass sie für Kampagnen kaum attraktiv sind. Eine klassische Diskussion mit mehreren Leuten auf der Straße will die Staatskanzlei unbedingt vermeiden, wie auf Anfrage heißt.