Wahlvorstände sollen etwa mögliche Maskenverweigerer nicht am Urnengang hindern - In Mainz sieht man das anders
Corona: Lässt das Land seine Wahlhelfer allein?
Da geht es lang zum Wahlakt: Aber was passiert, wenn Maskenverweigerer ihre Stimme abgeben wollen? Aufhalten oder durchlassen? Foto: dpa
Sascha Ditscher

Westerburg/Mainz. In zehn Tagen öffnen in Rheinland-Pfalz die Wahllokale, vor Ort wächst deshalb die Nervosität: ein Wahltag in Pandemiezeiten im Wahllokal, wie das wohl gehen soll? „Wir hatten eine Konferenz aller Bürgermeister im Kreis“, berichtet Stephan Krempel, CDU-Fraktionschef im Kreistag des Westerwaldkreises, da habe es viele Fragen zum Ablauf gegeben – prompt schickte Krempel einen Fragenkatalog an den Landeswahlleiter Marcel Hürter.

Lesezeit 3 Minuten
Die Antworten ließen Krempel jedoch reichlich perplex zurück: „Es gibt keine richtig praktikablen Regeln“, kritisierte er im Gespräch mit unserer Zeitung, viele Angaben seien widersprüchlich und unklar. „Immer, wenn es kritisch wird, verweist der Landeswahlleiter auf die Verantwortung des Wahlvorstandes im Wahllokal“, sagt Krempel.

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