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Rheinland-Pfalz
Der 2016 als Kriegsflüchtling anerkannte junge Mann aus Syrien hatte seine Strafe abgesessen und war erst kurz vor der Tat aus der Jugendstrafanstalt entlassen worden. Er hatte zwar eigentlich kein Bleiberecht mehr, aber weil es einen generellen Abschiebestopp in das Bürgerkriegsland gibt, durfte er in Deutschland bleiben. Auf freiem Fuß, ...
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