Plus
Rheinland-Pfalz

Kommentar zum generellen Abschiebestopp nach Syrien: Das ist nicht mehr zu vermitteln

Von Manfred Ruch
Manfred Ruch, stellvertretender Chefredakteur der Rhein-Zeitung
Foto: Jens Weber
Manfred Ruch, stellvertretender Chefredakteur der Rhein-Zeitung Foto: Jens Weber

Es gibt Dinge, die kann man mit dem gesunden Menschenverstand nicht mehr erklären. Dazu zählt der Fall des mutmaßlichen Mörders von Dresden, der vor sechs Wochen zwei arglose Touristen mit einem Messer attackierte und einen der beiden tödlich verletzte. Dass er offenbar diese Tat begehen konnte, obwohl er den Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder bekannt war, obwohl er wegen diverser Straftaten einschlägig verurteilt wurde und obwohl sein Schutzstatus deshalb aufgehoben war, macht zunächst sprachlos. Doch juristisch hat das natürlich alles seine gute Ordnung.

Lesezeit: 2 Minuten
Der 2016 als Kriegsflüchtling anerkannte junge Mann aus Syrien hatte seine Strafe abgesessen und war erst kurz vor der Tat aus der Jugendstrafanstalt entlassen worden. Er hatte zwar eigentlich kein Bleiberecht mehr, aber weil es einen generellen Abschiebestopp in das Bürgerkriegsland gibt, durfte er in Deutschland bleiben. Auf freiem Fuß, ...