Neuregelung: Gibt es in einem Dorf weniger als 50 Präsenzwähler, wird in der Nachbargemeinde ausgezählt: Wäller Stimmzettel auf Reisen: Wie das Wahlgeheimnis auch in kleinen Orten gewahrt bleibt
Neuregelung: Gibt es in einem Dorf weniger als 50 Präsenzwähler, wird in der Nachbargemeinde ausgezählt
Wäller Stimmzettel auf Reisen: Wie das Wahlgeheimnis auch in kleinen Orten gewahrt bleibt
Im kleinen Montabaurer Stadtteil Wirzenborn war zur Bundestagswahl 2017 ein Wahllokal in der Dorfkneipe eingerichtet worden. Archiv Markus Müller
Westerwaldkreis. Am Wahlsonntag gehen im Westerwaldkreis nach 18 Uhr Wahlurnen auf Reisen. Eine Neuregelung der Bundeswahlordnung sieht nämlich vor, dass in Orten, in denen am Wahltag weniger als 50 Urnenwähler zu erwarten sind, Wahlbezirke zusammengelegt und Wahllokale geschlossen werden. Oder, wie im Westerwaldkreis, dass der Wahlvorstand die verschlossene Wahlurne und alle Unterlagen nach 18 Uhr ins Nachbardorf fahren.
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Dort werden die Urnenstimmen dann gemeinsam mit denen der Nachbargemeinde ausgezählt. Durch die Neuregelung vom 13. Februar 2020 soll das Wahlgeheimnis gewahrt bleiben. Das ist nach Ansicht des Bundesinnenministeriums nur bei mehr als 50 Stimmzetteln der Fall.