Zur Neutralität von Amtsinhabern: Wer darf im Wahlkampf was, wie viel und wann?
Von Stefan Munzlinger
Wahlkampf oder nicht? Bundestagsabgeordneter/kandidat und Sozialdemokrat Joe Weingarten am Montag mit MP Malu Dreyer in Guldental.Foto: SPD/Weingarten
Eine Frage, die in heißen Phasen vor Urnengängen immer wieder aufpoppt: Was kann, was darf ein Funktionsträger, etwa die Chefin einer Kommunalbehörde, im Wahlkampf? Darf Landrätin Bettina Dickes (CDU) für ihre Parteifreundin und Kandidatin Julia Klöckner werben? Nein, findet SPD-Kandidat Joe Weingarten. Schon gar nicht mit der Ankündigung eines gemeinsamen Termins Ende Juli.
Lesezeit: 2 Minuten
Dickes solle „wenigstens den Anschein der Neutralität wahren“, fordert Weingarten auf Nachfrage und findet Dickes' Erklärversuche dazu „ein wenig lächerlich“. Nicht, dass er jetzt den „Pharisäer“ geben wolle, schiebt Weingarten hinterher, Wahlkampf mit Promis aus der Partei sei schließlich auch einer SPD nicht fremd. Dass aber die Vergabe eines Förderbescheides ...
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