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Cochem-Zell/Rhein-Hunsrück

Es braucht mindestens 50 Stimmen: 120 Wahlbezirke können betroffen sein

Von Dieter Junker
In kleinen Stimmbezirken kann es sein, dass die Wahlurnen in benachbarte Dörfer gebracht werden müssen, damit das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt Foto: Christoph Bröder
In kleinen Stimmbezirken kann es sein, dass die Wahlurnen in benachbarte Dörfer gebracht werden müssen, damit das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt Foto: Christoph Bröder

Wahllokale, in denen aufgrund des zu erwartenden hohen Briefwähleranteils weniger als 50 Wählerinnen und Wähler im Wahllokal ihre Stimme bei der Bundestagswahl im September abgegeben haben, sollen zusammengelegt werden, um das Wahlgeheimnis zu wahren. Diese Ankündigung des Landeswahlleiters hatte vor Wochen für Aufregung gesorgt. Im Wahlkreis 200 soll auf eine solche Zusammenlegung verzichtet werden, hatte der Kreiswahlleiter, Landrat Manfred Schnur, erklärt. Doch gleichzeitig Konzepte gefordert, wenn die Wahlbeteiligung entsprechend gering sein sollte. Und diese liegen nun vor.

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Wie die Kreisverwaltung in Cochem nun mitteilt, sind davon im Wahlkreis 200, der die Kreise Rhein-Hunsrück und Cochem-Zell sowie Teile des Kreises Bernkastel-Wittlich umfasst, immerhin 120 kleinere Wahlbezirke betroffen. Das sind Wahlbezirke, bei denen aufgrund der Zahl der jeweils Wahlberechtigten die Möglichkeit besteht, dass hier am Wahltag weniger als 50 ...