Wahlplakate dürfen diesmal früher hängen: Bürgermeister im Kreis Neuwied votieren für einheitliches Vorgehen
Das Anbringen von Wahlplakaten – wie hier zur jüngsten Landtagswahl in Niederbreitbach – ist konkreten Bestimmungen der Kommunen unterworfen.Foto: Jörg Niebergall (Archiv)
Die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am Sonntag, 26. September, wirft ihre Schatten voraus. Der Wahlkampf von Parteien, Gruppierungen und deren Direktkandidaten hat längst begonnen. Was die Wahlwerbung in der Öffentlichkeit angeht, wird ihnen regelmäßig von den Kommunen als zuständige Straßenverkehrsbehörden gestattet, in einem Zeitraum von üblicherweise sechs bis vier Wochen vor dem Wahltag ihre Wahlplakatierungen aufzuhängen. Dieses Prozedere läuft auch im Kreis Neuwied ab, teilt der Unkeler Bürgermeister Karsten Fehr als Kreisgruppenvorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes mit. Die Entscheidung der zuständigen Straßenverkehrsbehörden liegt in ihrem Ermessen, heißt es weiter.
Lesezeit: 2 Minuten
„Auf Anregung der Kreisgruppe Neuwied des Gemeinde- und Städtebundes haben sich nun aber alle sieben Verbandsgemeinden im Kreis Neuwied und die Stadt Neuwied auf einen kreisweit einheitlichen Tag einigen können“, so Fehr. Aufgrund des weiterhin bestehenden Infektionsgeschehens werden sich demnach die bisher üblichen Möglichkeiten der Wahlvorschlagsträger, ihre jeweiligen Programme in ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
Registrieren Sie sich hier
Tragen sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich auf Rhein-Zeitung.de zu registrieren.
Wählen Sie hier Ihre bevorzugte zukünftige Zahlweise.