Hierbei wurde festgestellt, das der Fahrer unter Drogeneinfluss stand. Nach erfolgtem positiven Drogenschnelltest wurde dem Fahrer eine Blutprobe entnommen. Gegen ihn werden nun wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und des Führens eines Kraftfahrzeuges unter dem Einfluss berauschender Mittel entsprechende Verfahren eingeleitet.
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Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und Fahren unter Drogeneinfluss

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