Drogentypische Ausfallerscheinungen beim Führen eines E-Scooters
Bei der Kontrolle stellten die Polizisten bei dem Fahrzeugführer zudem drogentypische Ausfallerscheinungen fest. Ihm wurde daraufhin in einem Krankenhaus eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Aufgrund des Fahrens unter der Wirkung berauschender Mittel erwartet den Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 500 EUR und ein 1-monatiges Fahrverbot. Da der E-Scooter ohne Versicherungsschutz geführt wurde, ist gegen ihn zudem ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet worden.
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