Bundespolizei verbietet zum Jahreswechsel in Frankfurt am Main das Mitführen von Waffen und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern

Von Bundespolizeidirektion Koblenz (ots)
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Symbolbild Foto: dpa

Frankfurt am Main (ots) – Für den Zeitraum vom 31. Dezember 2021 bis 1. Januar 2022 hat die Bundespolizeidirektion Koblenz eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Mitführen von Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art in bestimmten Bahnhöfen und Streckenabschnitten im Stadtgebiet Frankfurt am Main verbietet.

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Das Mitführverbot gilt damit für den kommenden Freitag ab 12:00 Uhr bis zum darauffolgenden Samstag, 09:00 Uhr.

Grund für den Erlass der Allgemeinverfügung ist die erhöhte Anzahl von festgestellten Gewaltdelikten auf Bahnanlagen, bei denen Waffen, insbesondere Messer zum Einsatz kamen oder mitgeführt wurden. Ausgenommen von diesem Verbot sind Personal von Sicherheitsbehörden und – unternehmen sowie Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste.

Die Allgemeinverfügung umfasst konkret den Gebäudekomplex des Hauptbahnhofs Frankfurt am Main mit allen Ebenen. Ausgenommen ist der U-Bahn-Bereich. Im Bereich der Hauptwache betrifft dies die Ebene C mit den Gleisen 2 und 3, in der Konstablerwache die Ebene D mit den Gleisen 2 und 3. Die betroffenen Bahnstrecken führen von Frankfurt am Main Hauptbahnhof über Hauptwache zur Konstablerwache bzw. in Gegenrichtung von der Konstablerwache über die Hauptwache zum Hauptbahnhof Frankfurt am Main. Von der Verfügung umfasst sind auf diesen Strecken ausschließlich S-Bahnen der Linien 1 bis 6 sowie 8 und 9. Ferner umfasst das Verbot das Abbrennen jeglicher Feuerwerkskörper auf dem Gebiet der Eisenbahnen des Bundes.
Mit dieser gefahrenabwehrenden Maßnahme, begleitet durch verstärkte Kontrollen, beabsichtigt die Bundespolizei die Sicherheit der Reisende zum Jahreswechsel aktiv zu erhöhen.

Die Allgemeinverfügung der Bundespolizei finden Sie im Internet unter nachfolgendem Link:

https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/Nohomepage/220101_allgemeinverfuegung_bpod-ko.html

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Koblenz
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0261/399-4110
E-Mail: presse.koblenz@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de


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