Warum man im Westerwald trotz Kritik an freiwilliger Leistung festhält
Schülerbeförderung im Westerwald: Kreis im Zwist mit Rechnungshof
Geld-Erbe
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Daniel Reinhardt. dpa

Westerwaldkreis. Nicht nur bei der Wirtschaftsförderungsgesellschaft bietet der Westerwälder Kreisausschuss dem Landesrechnungshof Paroli (unsere Zeitung berichtete), sondern auch bei der Schülerbeförderung. Hier hatten die Prüfer sich an den Eigenanteilen für die Beförderung von Schülern der Sekundarstufe II gestoßen, auf die der Kreis zum Teil ganz verzichtet oder in – nach Ansicht des Rechnungshofes – zu niedriger Höhe anfordert. Damit musste sich jetzt auch der Kreisausschuss beschäftigen. In zwei Fällen sprach er sich dabei gegen die Forderungen der Prüfer aus. Im dritten Fall soll der Kreis den Empfehlungen folgen. Wie Landrat Achim Schwickert deutlich machte, handelt sich bei allen drei Fällen um freiwillige Leistungen, über die der Kreistag frei entscheiden könne. Erst wenn der Haushalt des Kreises nicht mehr ausgeglichen ist, seien diese Leistungen nicht mehr möglich.

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Bei den von den Prüfern monierten Fällen geht es zum einen um die Übernahme der Kosten für die Schülerbeförderung zu Schulen in freier Trägerschaft außerhalb von Rheinland-Pfalz, für die eigentlich kein gesetzlicher Anspruch besteht. In dem Fall handelt es sich um Schüler, die die Marienschule in Limburg besuchen.

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