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Pottum/Koblenz

Mutter getötet: Mann aus dem Westerwaldkreis soll in die Psychiatrie

Von Michael Wenzel
Laut Staatsanwaltschaft Koblenz hat der 37-jährige Mann, der im September 2018 in Pottum festgenommen wurde, weil er im Verdacht stand, seine Mutter im gemeinsam bewohnten Haus getötet zu haben, die Tat voll umfänglich gestanden. Die Ermittlungsbehörde sieht die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik für gegeben und hat ein Antragsschreiben beim Schwurgericht eingereicht. Foto: Archiv/Röder-Moldenhauer
Laut Staatsanwaltschaft Koblenz hat der 37-jährige Mann, der im September 2018 in Pottum festgenommen wurde, weil er im Verdacht stand, seine Mutter im gemeinsam bewohnten Haus getötet zu haben, die Tat voll umfänglich gestanden. Die Ermittlungsbehörde sieht die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik für gegeben und hat ein Antragsschreiben beim Schwurgericht eingereicht. Foto: Archiv/Röder-Moldenhauer

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat gegen den 37 Jahre alten Mann, der im September 2018 in Pottum seine 65-jährige Mutter getötet haben soll, beim Schwurgericht am Koblenzer eine sogenannte Antragsschrift eingereicht. Ziel ist die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Nach dem Ergebnis eines forensisch-psychiatrischen Gutachtens soll der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung für die ihm angelastete Tat strafrechtlich nicht verantwortlich sein. Laut Staatsanwaltschaft hat er die ihm zur Last gelegte Tat umfänglich eingeräumt.

Lesezeit: 2 Minuten
Am 10. September 2018, es ist ein Montag, ruft ein Mann aus Pottum bei der Polizeiinspektion in Westerburg an und erzählt den Beamten, dass er seine Mutter in der Wohnung, die er gemeinsam mit ihr bewohnt, erschlagen habe. Die Polizei findet dort wenig später die Getötete und den Anrufer vor. ...
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Die Antragsschrift der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft Koblenz weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass die Ermittlungsbehörde eine Antragsschrift dann einreicht, wenn sie aufgrund der stattgefundenen Ermittlungen zu dem Ergebnis gelangt, dass zwar ein hinreichender Tatverdacht besteht, einer Verurteilung des Beschuldigten jedoch dessen Schuldunfähigkeit entgegensteht, die die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus erforderlich macht.

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