Kirche Sakrament kann man nicht zurücknehmen - Ehe kann jedoch ungültig geschlossen sein
Mit kirchlichem Segen: Katholische Gläubige treten erneut vor Altar
Nach dem katholischen Kirchenrecht sind die Ehen, die zwischen Christen geschlossen wurden, unauflöslich. Doch es gibt Gründe, sie für nichtig zu erklären. Darüber entscheidet das bischöfliche Offizialat. Zwei Frauen, die diesen Weg gegangen sind, berichten darüber. Foto: Patrick Pleul/dpa
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Westerwaldkreis/Limburg. Martina M. ist glücklich verheiratet – zum zweiten Mal. Dass sie dazu den kirchlichen Segen bekam, ist für sie keine Selbstverständlichkeit. Denn die junge Frau aus dem Westerwald (ihr Name ist der Redaktion bekannt) hat dafür ihre erste Ehe für nichtig erklären lassen.

Lesezeit 5 Minuten
Nur so war für die gläubige Katholikin mit ihrem neuen Mann (erneut) ein Weg vor den Altar möglich. Ihre erste Ehe, die sie in ganz jungen Jahren schloss, hielt nur zwei Jahre. „Ich bin tief verwurzelt im Glauben. Das Ganze belastete mich sehr. Ich wollte mit mir und meinem Glauben ins Reine kommen“, begründet sie, warum sie sich nach der staatlichen Scheidung darum bemühte, auch wieder „kirchlich ledig“ zu sein.

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