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Hundsangen

Ein Dorf ohne Rat und Chef: Kuriose Situation in Hundsangen

Von Susanne Willke
Im Rathaus hat vor einem Monat das große Stühlerücken begonnen. Nun wird nach dem Gemeinderat auch Ortschef Alois Fein zurücktreten. 
Im Rathaus hat vor einem Monat das große Stühlerücken begonnen. Nun wird nach dem Gemeinderat auch Ortschef Alois Fein zurücktreten.  Foto: Sascha Ditscher

Der Ortsbürgermeister von Hundsangen, Alois Fein, nimmt seinen Hut und tritt den Rückzug an. Nach 18 Jahren an der Spitze der 2100-Seelen-Gemeinde verkündet er diesen Schritt quasi stillschweigend im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Wallmerod.

Lesezeit: 3 Minuten
Er sei zu dem Schluss gekommen, dass es vielleicht besser sei, „wenn neben den neuen Matrosen auch ein neuer Kapitän das Schiff betritt“. Denn vor gut einem Monat waren alle Mitglieder des Gemeinderates, die Matrosen, geschlossen zurückgetreten. Damit ist Hundsangen ab 1. Juli ohne Ortschef und ohne Gemeinderat. Eine Situation, ...
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Wie geht's jetzt weiter

Auch wenn es bisher noch selten ein Dorf gegeben hat, in dem sowohl der Gemeinderat als auch der Ortsbürgermeister zurücktreten, sieht die Gemeindeordnung (GemO) von Rheinland-Pfalz auch für diese Fälle Regelungen vor, damit die Gemeinde im Großen und Ganzen handlungsfähig bleibt. Die Frage danach beantwortet die Aufsichtsbehörde des Westerwaldkreises so: „Die Geschäfte der laufenden Verwaltung werden bis zum 30. Juni grundsätzlich durch den Ortsbürgermeister, danach durch einen Beigeordneten geführt.

Soweit unaufschiebbare Angelegenheiten der Ortsgemeinde nicht im Rahmen des Eilentscheidungsrechts nach § 48 GemO entschieden werden können, wird von der Aufsichtsbehörde zu prüfen sein, ob ein Beauftragter nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GemO bestellt werden muss. Dies könnte beispielsweise den Aufgabenbereich der anstehenden Wahlen betreffen. Letztlich ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Bestellung eines Beauftragten gegeben sind. Eine generelle Aussage dazu kann nicht getroffen werden.“ Dies gilt bis zur Neuwahl. Die Aufsichtsbehörde legte mittlerweile den Wahltermin für den Gemeinderat und den Ortsbürgermeister auf den 12. August fest. skw
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