Welche Konsequenzen das Urteil für Pläne der Töpferstadt hat
Aus der Traum? Verwaltungsgericht kippt Vorkaufsrecht für Bahnhof
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat nun per Urteil das Vorkaufsrecht der Stadt Ransbach-Baumbach für den Bahnhof Ransbach für ungültig erklärt. Foto: Andreas Egenolf
Andreas Egenolf

Ransbach-Baumbach. Ein neues Zuhause für Vereine und die Jugend soll der Bahnhof Ransbach im Rahmen der Stadtsanierung „Alt Ransbach“ werden – wenn es nach dem Stadtrat Ransbach-Baumbach geht. Doch dieser Traum ist wohl bereits ausgeträumt, bevor er überhaupt umgesetzt werden kann. Schuld daran ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz, dass das von der Töpferstadt ausgeübte Vorkaufsrecht für ungültig erklärt hat (Aktenzeichen 1 K 695/18.KO).

Geklagt hatte eine Familie aus Ransbach-Baumbach, die das Bahnhofsgebäude von der Deutschen Bahn AG gekauft hatte. Für 50.000 Euro kauften die neuen Inhaber im Oktober 2017 das gesamte rund 1666 Quadratmeter große Areal vom Bahnkonzern. Die Familie aus der Töpferstadt wollte das Bahnhofsgebäude umbauen und renovieren, um letztlich Wohn- und Büroräume zu schaffen.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region