In den Wintermonaten sorgen nicht nur rutschige Straße und Bürgersteige für Probleme. Auch das Parken kann mitunter schwierig werden – besonders, wenn man in einer Straße wohnt, für die ein eingeschränktes Halteverbot angeordnet wurde. In der Hollerer Rheinstraße gilt ein solches Parkverbot, allerdings nur für einen Teil der Straße und dort auch nur in eine Fahrtrichtung. Ansonsten darf man in den Seitenstraßen des 1000-Einwohner-Orts nahezu überall sein Auto abstellen. An der Regelung in der Rheinstraße scheiden sich indes die Geister: Für die einen dient das Parkverbot der Verkehrssicherheit, andere sehen darin eine unnötige Schikanierung der unmittelbar betroffenen Anlieger.
Zu Letzteren zählt die ehemalige Ortsbürgermeisterin von Holler, Margret Flosdorf. Sie kann das vom Montabaurer Ordnungsamt angeordnete Parkverbot nicht nachvollziehen. Bis zu fünf Monate lang können Gäste und Familienmitglieder nicht ... Lesezeit für diesen Artikel (475 Wörter): 2 Minuten, 03 Sekunden
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