Witwe möchte im Urnengrab ihres Mannes beigesetzt werden - Gemeinde will wegen Friedhofssatzung Wunsch nicht erfüllen
Gemeinsames Wunschgrab in Buch nicht möglich: 63 Jahre verbunden, im Tod getrennt
Anfang Januar mussten Dietmar Bürger und seine Familie den Vater bestatten. Für alle war klar: ein Urnengrab sollte es sein. Darin soll später auch einmal die Witwe Anneliese Bürger beigesetzt werden. Doch das sieht die Friedhofssatzung nicht vor. Foto: Werner Dupuis
Werner Dupuis

Buch. 63 Ehejahre lebten Anneliese und Erich Bürger gemeinsam, im Dezember musste die Familie von Erich Bürger Abschied nehmen. Zur Beisetzung Anfang Januar entschied sich die Familie für ein Urnengrab am hinteren Ende des kleinen Bucher Dorffriedhofs. Dass Erichs Witwe Anneliese auch nach ihrem Ableben wieder mit dem geliebten Ehemann verbunden sein will, stand für das Ehepaar schon lange vor dem Tod des Seniors fest. Von Herzen wünscht sich die über 90-Jährige, einmal mit ihrem Erich zusammen begraben zu werden. Doch das sieht die Friedhofssatzung der Gemeinde Buch an dieser Stelle des Friedhofs nicht vor. Auch eine spätere Umbettung der Urne ist laut Satzung nicht zulässig. Mit der Beisetzung Erich Bürgers im Januar scheint dieser Wunsch also unerfüllbar.

Lesezeit 3 Minuten
„Noch vor der Beisetzung meines Vaters hatte ich Kontakt mit dem Bürgermeister aufgenommen, um über die Möglichkeit einer späteren Beisetzung einer Urne im gleichen Grab zu sprechen“, berichtet Dietmar Bürger. Doch dem Wunsch einer Doppelbelegung in den neuen Urnengräbern, die nach einer Satzungsänderung im Jahr 2015 eingerichtet wurden, konnte die Gemeinde nicht nachkommen.

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