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Lautzenhausen

DGB-Kreisverband erhebt schwere Vorwürfe gegen Busunternehmen Bohr

Von Charlotte Krämer-Schick
Zwischen dem Hunsrücker Unternehmen Bohr und der Gewerkschaft ver.di ist ein Streit entbrannt über „mutmaßlichen Verstoß gegen das Landestarifgesetz“. Die Bohr-Mitarbeiter stellen sich hinter ihren Arbeitgeber. Foto: Thomas Torkler
Zwischen dem Hunsrücker Unternehmen Bohr und der Gewerkschaft ver.di ist ein Streit entbrannt über „mutmaßlichen Verstoß gegen das Landestarifgesetz“. Die Bohr-Mitarbeiter stellen sich hinter ihren Arbeitgeber. Foto: Thomas Torkler

Es sind schwere Vorwürfe, die der Kreisverband Rhein-Hunsrück des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) in einer Pressemitteilung gegen das Busunternehmen Bohr äußert. Von einem „mutmaßlichen Verstoß gegen das Landestariftreuegesetz“ (LTTG) ist dort zu lesen, von „permanenten Problemen bei der Bezahlung, der Anerkennung von Überstunden und der Umsetzung der gesetzlich garantierten Mitbestimmung“. Was ist dran an den Behauptungen?

Lesezeit: 4 Minuten
Der DGB-Kreisverband hat über die Kreisverwaltung in Simmern Beschwerde beim Landesbetrieb Mobilität (LBM) eingereicht. Die Behörde solle die Tariftreue des Unternehmens überprüfen. Nicht nur Timo Bohr, Geschäftsführer des Unternehmens, weist diese Vorwürfe von sich. Auch die Mitarbeiter der Firma haben sich in einem offenen Brief an den DGB-Kreisverband und an ...
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Das Landestariftreuegesetz (LTTG) regelt Mindestentgelte

Das LTTG regelt die Tariftreue und die Mindestentgelte bei öffentlichen Aufträgen in Rheinland-Pfalz. Auf diese Weise wirkt es Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge entgegen, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen. Öffentliche Auftraggeber dürfen öffentliche Aufträge – etwa Dienstleistungen im Personenverkehr – nur an Unternehmen vergeben, die ihren Beschäftigten das festgesetzte Mindestentgelt bezahlen und sich tariftreu verhalten.

Soweit Tariftreue nicht gefordert werden kann, werden Aufträge nur an Unternehmen vergeben, die ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung ein Mindestentgelt von mindestens 8,90 Euro (brutto) pro Stunde zahlen. Diese Verpflichtungen gelten auch für sogenannte Nachunternehmen, wie es die Firma Bohr im Falles der Linienverkehre ist. Denn der Auftraggeber des Unternehmens in diesem Bereich ist die DB Regiobus Südwest.
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