Scharfe Kritik am Eisenbahnbundesamt
Die fehlende Genehmigung für die historischen Tunnel am Mittelrhein könnte den Blick auf die Betriebsgenehmigung verändern. Auch wenn keine vollständige Sperrung der Strecke erfolgen dürfte, was für die Bahn einem wirtschaftlichen Desaster gleichkäme und erhebliche infrastrukturelle Probleme auf anderen Strecken bedeuten würde, pocht die Initiative Oberwesel 22 auf nachträglichen Schutzauflagen und Betriebsbeschränkungen, die grundsätzlich denkbar sein könnten. Dies könnten zum Beispiel Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Nachtfahrverbote sein.
Zum Vergleich: Bei Windkraftanlagen sind in der Vergangenheit in der Region im Nachgang von Genehmigungen immer wieder vergleichbare Abschaltauflagen getroffen worden. Scharfe Kritik richtet die Initiative in diesem Zusammenhang gegen das Eisenbahnbundesamt (EBA), das die drei Tunnel bislang eben nicht als „Schwarzbauten“ sieht. Dazu erklärt die Initiative: „Viel zu lange gab es im Eisenbahnverkehr die seltsame Situation, dass eine Einheit – zunächst die Reichsbahndirektion, dann die Bundesbahndirektion – sowohl die Unternehmensleitung als auch eine Aufsichtsbehörde war. Da lag es nahe, die Chancen und Risiken geplanter Investitionen eher durch die Brille der Unternehmensleitung zu betrachten als aus der Perspektive der Aufsichtsbehörde. Die Bahnreform aus den 90er-Jahren hat diese Situation beendet.“ Auch wenn die Mittelrhein-Alternativstrecke nötig sei, dauere dies Jahrzehnte. Es sei notwendig, jetzt die „drängenden Probleme“ anzugehen durch Einschränkungen des Betriebs und die Planung eines neuen Tunnels der Variante „pink“. vb