Kurz erklärt: Wer muss Straßenausbaubeiträge zahlen?
Müssen Straßen, Wege, Plätze, Parkplätze oder Grünanlagen, sogenannte gemeindliche Verkehrsanlagen also, erneuert werden, werden zur Deckung der Kosten finanzielle Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) erhoben. Diese Straßenausbaubeiträge können Gemeinden bei Herstellung oder Ausbau der Verkehrslagen erheben. Sie können entscheiden, ob sie die Beiträge einmalig oder als wiederkehrende Beiträge erheben. Einmalige Beiträge werden für den Ausbau einer einzelnen Verkehrsanlage, etwa einer ganz bestimmten Straße erhoben. Bei wiederkehrenden Beiträgen werden alle Verkehrsanlagen einer Gemeinde zusammengefasst und als eine einzige Anlage betrachtet.
Die Gemeinde selbst muss sich mit dem sogenannten Gemeindeanteil an den Kosten beteiligen. Dieser entspricht dem Nutzungsgrad der Verkehrsanlage durch die Allgemeinheit. Er kann zwischen 25 und 70 Prozent liegen. Bei Straßen mit Durchgangsverkehr liegt der Gemeindeanteil höher als bei Anliegerstraßen.
Eine Beitragspflicht besteht für alle Grundstücke, die über die betreffende Straße zugänglich sind. Das können neben den Anliegergrundstücken auch Grundstücke sein, die nur über ein Wegerecht erschlossen sind. ces