Heute ist die Vorstellung absurd, dass Frauen in Deutschland nicht wählen dürfen. Frauen in der Politik und in gehobenen beruflichen Funktionen sind normal. Aber der Weg ist lange: 1891 nimmt die SPD erstmals in ihr Programm auf, dass Frauen ein Stimmrecht haben sollten.
Es soll aber noch annähernd drei Jahrzehnte dauern, bis dieser Wunsch Wirklichkeit wird. Obwohl schon 1904 Frauen aus 25 Ländern in Berlin bei einer Konferenz zusammenkommen, um für die politischen Rechte der Frau einzutreten und eine internationale Allianz gründen, ändert sich zunächst wenig. Das Preußische Vereinsgesetz aus dem Jahr 1850 verbot, dass Frauen in politische Vereine eintreten. Die Ablösung dieses Verbots kommt durch das „Reichsvereinsgesetz“ am 15. Mai 1908, Frauen dürfen sich in politischen Vereinen und Parteien einbringen. Zu Ende des Ersten Weltkriegs keimt die Bewegung für politische Rechte von Frauen 1917 stark auf. Der letzte Deutsche Kaiser sieht zwar den Anlass für eine Wahlrechtsreform als gegeben an, aber nicht als notwendig, dieses Privileg auch an Frauen zu verleihen. Die Monarchie dankt am 9. November 1918 ab, die Republik wird ausgerufen. Wilhelm II., der sich seit einigen Tagen im Exil befindet, unterzeichnet am 28. November seine Abdankung. Zwei Tage darauf tritt das Frauenwahlrecht in Kraft, das für alle Frauen und Männer ab 20 Jahre gilt. Mehr als 80 Prozent der wahlberechtigten Frauen beteiligen sich an der Wahl zur Volksversammlung am 19. Januar 1919. vb