So kommen Firmen an Zuschüsse
Firmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, mindestens 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze durch Menschen mit Schwerbehinderung zu besetzen, Im Kreis Neuwied gibt es 359 Betriebe, die diese Klausel erfüllen müssen. Firmen, die dieser Forderung nicht nachkommen, müssen monatlich eine Ausgleichsabgabe entrichten. Gleichzeitig gibt es zurzeit im Kreis 274 Arbeitslose mit Behinderung. Von den insgesamt 1904 Pflichtarbeitsplätzen blieben trotzdem 507 unbesetzt. Die Beschäftigungsquote Schwerbehinderter liegt im Kreis bei 4 Prozent.
- Die Agentur für Arbeit übernimmt beispielsweise für eine Probearbeit von bis zu drei Wochen die Kosten zu 100 Prozent. Die Firma tritt lediglich in Vorlage. Auch Kosten, die durch ein Praktikum entstehen, werden übernommen. Darüber hinaus gibt es Eingliederungszuschüsse, die von der Arbeitsagentur individuell bemessen werden und einen Ausbildungszuschuss von bis zu 80 Prozent des Ausbildungsgehaltes (bei einer Beeinträchtigung von 50 Prozent oder Gleichstellung).
- Außerdem gibt es eine technische Beratung, falls der Arbeitsplatz umgebaut werden muss und einen weiteren Zuschuss zu diesem Umbau.
- Wenn die Agentur für Arbeit den Eingliederungszuschuss erst einmal bewilligt hat, können Arbeitgeber sich beim Landesamt für Integration um weitere Zuschüsse bemühen. Diese sind zwar meist nicht so hoch wie die Zuschüsse von der Arbeitsagentur, gelten dafür aber bis ans Arbeitslebensende.
- Als behindert gilt, wer durch schwerwiegende dauerhafte körperliche, geistige oder seelische Einschränkung Hilfe benötigt – beispielsweise für die Teilnahme am Arbeitsleben. Schwerbehindert wiederum ist ein Mensch ab einem Behinderungsgrad von 50 oder höher. Weder der Behinderungsgrad noch der Besitz eines Schwerbehindertenausweises bedeutet aber, dass man dem Menschen das Handicap ansieht – oder ist gar ein Indiz für seine generelle oder berufliche Fähigkeiten. Auch der medikamentös perfekt eingestellte Epileptiker oder Diabetiker kann schwerbehindert sein. Eine hohe berufliche Qualifikation schließt das nicht aus. In einer Pressemitteilung der Arbeitsagentur heißt es: „Die meisten Arbeitslosen mit Handicaps sind gut ausgebildet und können für fachlich hochwertige Tätigkeiten eingesetzt werden. 55 Prozent besitzen eine schulische, betriebliche oder akademische Ausbildung.“