Streit um Aufteilung der Folgekosten des Hangrutsches von 2015
Vier Jahre nach dem Hangrutsch: Stadt Linz will Grundstück nicht
picture alliance / dpa

Linz. Die Stadt Linz strebt einen Vergleich bei den rechtlichen und finanziellen Folgen des Hangrutsches an. Einstimmig beauftragte das Gremium Stadtbürgermeister Hans Georg Faust, einen entsprechenden Vertrag auszuhandeln. Der Hintergrund: Im Januar 2015 geriet der Hang in der Straße „Am Gericht“ in Linz ins Rutschen. Ein Haus musste auf Anordnung des Landes abgerissen werden, um den Hang sichern zu können. Noch immer streiten sich die Stadt Linz, die Kreissparkasse Neuwied und das Land darüber, wer die entstandenen Kosten tragen muss. Es geht um 346.000 Euro.

Lesezeit 2 Minuten
Das Land, vertreten durch die SGD Nord, will das Geld für die Abriss- und Sicherungsarbeiten von der Stadt Linz zurückhaben, weil der Stadt Grundstücke am Hang oberhalb der Straße „Am Gericht“ gehören. Die SGD sieht auch die Kreissparkasse in der Pflicht, weil sie alle Grundstücke in der Straße vermarktet hatte.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region