Grundschule VG-Chefs sehen bei möglichem Rechtsanspruch Bund und Land in der Pflicht: Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung bei Grundschulkindern: Reicht aktuelles Angebot aus?
Grundschule VG-Chefs sehen bei möglichem Rechtsanspruch Bund und Land in der Pflicht
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung bei Grundschulkindern: Reicht aktuelles Angebot aus?
Kommt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung bei Grundschulkindern? Foto: dpa
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Kreis Neuwied. Wird es bald einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern geben? Möglich. Denn wie Ralph Spiegler, Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebunds in einem Bericht schreibt, würden das sowohl CDU als auch SPD fordern. Spiegler: „Man kann dieser Idee nähertreten. Wer das fordert, muss aber Antworten liefern, wo die Betreuer, die Räume und das Geld hierfür herkommen sollen und die Kommunen finanziell entsprechend ausrüsten.“ Landrat Rainer Kaul, der derzeit auch die Amtsgeschäfte der VG Waldbreitbach innehat, sowie die Bürgermeister aller Verbandsgemeinden und Michael Mang, Beigeordneter der Stadt Neuwied, verweisen auf das bereits überall bestehende umfassende Angebot, was Ganztagsbetrieb und Betreuende Grundschule betrifft. „Das aktuelle Angebot ist recht gut“, betont Kaul. Und die Wahlfreiheit der Eltern in Sachen Betreuung dürfe nicht infrage gestellt werden. Die notwendig nachgefragten Plätze müssten geschaffen werden – nicht nur an Grundschulen, sondern auch an weiterführenden Schulen. Dabei müsse das Land aber auch entsprechende Lehrer zur Verfügung stellen. Allerdings sei es nicht leistbar, überall ein Ganztagsangebot zu schaffen, schränkt Kaul ein.
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„Der Bedarf steigt“, sagt der Bad Hönninger VG-Chef Michael Mahlert. Man müsse gesellschaftspolitisch darüber nachdenken, wie man ihm gerecht werden könne, ergänzt der Bürgermeister. Mahlert befürchtet, dass die Räumlichkeiten in den Schulen an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen könnten.