Lärmschutz muss aber deutlich ausgeweitet werden, nachdem Gutachten Ortsteil zum Wohngebiet erklärt
Lärmschutz an der A 3: Neschener erhalten wohl keine Schutzwand
Wer in Neschen in der Rasthausstraße lebt, muss bislang den Lärm des namensgebenden Betriebs an der A 3 ertragen. Foto: Michael Fenstermacher
Michael Fenstermacher

Neustadt. Eine Lärmschutzwand am Autobahnrastplatz Fernthal an der A 3 – das ist es, was sich die allermeisten der circa 250 Einwohner des Neustädter Ortsteils Neschen seit Jahren sehnlich wünschen. Denn sie plagt nicht nur das Rauschen der Autobahn, sondern auch der Lärm der auf dem Rastplatz mit Tankstelle, Hotel und Raststätte entsteht, wo rund um die Uhr Betrieb herrscht. Und eine mehrere Meter Hohe Wand hätte den Nebeneffekt, nicht nur vor Lärm, sondern auch vor ungewollten Blicken zu schützen, die viele Neschener aufgrund einer jahrelang andauernden Einbruchsserie fürchten. Das Problem: Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) hat Neschen als Mischgebiet eingestuft, billigt den Anwohnern daher keinen Anspruch auf eine Schutzwand zu.

Lesezeit 3 Minuten
Zu einem anderen Ergebnis kommt nun aber die Fachanwaltskanzlei Jeromin und Kerkmann, für die Dr. Curt Jeromin in der jüngsten Sitzung des Neustädter Rats ein von der VG Asbach in Auftrag gegebenes Gutachten präsentiert hat. Für ihn ist klar: Neschen hat den „Schutzanspruch eines allgemeinen Wohngebiets“.

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