Gericht fällt letztlich die Entscheidung
Fraktion vs. Kommune: Kostenstreit ist aus Sicht der Grünen in Straßenhaus geklärt
dpa/Symbolfoto

Straßenhaus. Der Rechtsstreit zwischen der Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen und der Ortsgemeinde Straßenhaus ist noch nicht abgeschlossen. Strittig ist nach wie vor die Frage, ob die Kommune die Kosten für einen Anwalt tragen muss, den sich die Grünen vor etwa einem Jahr genommen hatten, weil sie sich vom Rat in Straßenhaus nicht ausreichend vertreten fühlten. Nach RZ-Informationen hatte das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz das Ansinnen der Grünen, dass die Gemeinde die Kosten zu tragen habe, abgewiesen. Zudem erlitten die Grünen auch in der Frage Prozesskostenhilfe vor Gericht Schiffbruch. Inzwischen haben die Klageführer das Oberverwaltungsgericht (OVG) angerufen. Und das nach Ablauf der Frist, wie die RZ erfuhr. Offen ist derzeit noch, ob das Gericht die Beschwerde zulässt.

Lesezeit 2 Minuten
Unterdessen haben die Grünen auf eine Anfrage an die Staatskanzlei in Mainz vom November eine Antwort erhalten. In dem Schreiben an die Ministerpräsidentin hatte Elisabeth Bröskamp die Frage nach Rechtsschutzmöglichkeiten kommunaler Mandatsträger und Fraktionen aufgeworfen, verbunden mit der Frage, wer entstehende Kosten trägt.

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