Land muss zahlen: Holzstück flog beim Mähen in ein vorbeifahrendes Auto

Idar-Oberstein/Bad Kreuznach – Ein nicht alltägliches Urteil fällte jetzt die 2. Zivilkammer des Landgerichts Bad Kreuznach gegen den Landesbetrieb für Mobilität (LBM) in Bad Kreuznach. Er muss einem Autofahrer aus Idar-Oberstein den Schaden ersetzen, der durch ein beim Mähen gegen dessen Fahrzeug geschleudertes Holzstück entstand.

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Idar-Oberstein/Bad Kreuznach – Ein nicht alltägliches Urteil fällte jetzt die 2. Zivilkammer des Landgerichts Bad Kreuznach gegen den Landesbetrieb für Mobilität (LBM) in Bad Kreuznach. Er muss einem Autofahrer aus Idar-Oberstein den Schaden ersetzen, der durch ein beim Mähen gegen dessen Fahrzeug geschleudertes Holzstück entstand.

Der Mann war mit seinem BMW am 9. August 2010 auf der B 41 zwischen Waldböckelheim und Steinhardt unterwegs.

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