Schöffengericht: 28-Jähriger erhält wegen Raubes und Körperverletzung Bewährungsstrafe mit vielen Auflagen
Angeklagter beschuldigte plötzlich das Opfer: Aus Angst vor seiner Frau gelogen

Idar-Oberstein. „Sprunghaftes Einlassungsverhalten“ nennen die Juristen das, was ein 28-jähriger Angeklagter bei einem Prozess am Schöffengericht eindrucksvoll demonstrierte: Richter Johannes Pfeifer und seine Schöffen hatten sich mit einem letztlich kuriosen Fall zu befassen, in dem es um Raub und Körperverletzung ging.

Lesezeit 3 Minuten
Der alkoholisierte Angeklagte soll in einer Gaststätte in Idar am 19. Dezember 2017 kurz vor deren nächtlicher Schließung den Entschluss gefasst haben, in die Kasse, die sich hinter der Theke befand, gegriffen und dabei 300 Euro gestohlen zu haben. Dazu soll er den hinter der Theke stehenden Gastwirt zu Boden geschlagen und ihn an der Flucht gehindert haben.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region