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Zell/Koblenz

ViaSalus-Insolvenz: Klinikum Zell ist einer der Verlustbringer

Von Stephanie Kühr, David Ditzer
Krisengipfel in Koblenz: Der vom Amtsgericht Montabaur eingesetzte Sachwalter Dr. Rainer Eckert (links), Dr. Reinhard Wichels (Mitte) und die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) sprachen bei einer Pressekonferenz am Freitag über den insolventen Klinik- und Seniorenheim-Betreiber Katharina-Kasper-ViaSalus-Gruppe.  Foto: Sascha Ditscher
Krisengipfel in Koblenz: Der vom Amtsgericht Montabaur eingesetzte Sachwalter Dr. Rainer Eckert (links), Dr. Reinhard Wichels (Mitte) und die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) sprachen bei einer Pressekonferenz am Freitag über den insolventen Klinik- und Seniorenheim-Betreiber Katharina-Kasper-ViaSalus-Gruppe. Foto: Sascha Ditscher

Die Insolvenz des Gesundheitsdienstleisters Katharina-Kasper-ViaSalus-Gesellschaft in Dernbach hat die Öffentlichkeit schockiert und die knapp 3200 Beschäftigten, 288 davon arbeiten am Klinikum Mittelmosel in Zell, zutiefst verunsichert. Und es ist jetzt Fakt, dass die Situation in Zell besonders brisant ist. Doch welche Ursachen hat die finanzielle Schieflage und welche Wege gibt es aus der Krise?

Lesezeit: 3 Minuten
Bei einem Krisengipfel mit der ViaSalus-Geschäftsführung, der Mitarbeitervertretung sowie mit Einrichtungsleitungen und Politikern aus der Region hat die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) am Freitag in Koblenz versucht, erste Antworten zu geben. Die Botschaft auch an die Belegschaft ist klar: Es geht vorerst weiter wie bislang. Und: Eine Sanierung ist ...
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Kammermitglied befürchtet erheblichen Einbruch

Knapp 40.000 Mitarbeiter aus der Pflege sind in der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz organisiert. Die Kammer ist Interessenvertretung und Anlaufstelle für viele Probleme und Nöte der Pflegekräfte. Momentan gehen laut einem Sprecher täglich mehrere Anfragen von Mitarbeitern der Katharina-Kasper-ViaSalus Gesellschaft ein, die danach fragen, wie sie sich verhalten sollen.

So sollen den Pflegekräften von Seiten des Arbeitgebers am Mittwoch Abtretungserklärungen zur Unterschrift vorgelegt worden sein, berichtet Hans-Josef Börsch vom Vorstand der Landespflegekammer. „Wir weisen die Menschen, die sich an uns wenden, darauf hin, an die Mitarbeitervertretung und die Gewerkschaft heranzutreten.“ Ohne Rechtsberatung zu unterschreiben, ohne zu wissen worum es sich dabei handelt, sei keine Lösung, so der Zeller. Er könne die Ängste der Mitarbeiter verstehen, denkt aber auch an die Pflegebedürftigen und betont: „Die Pflege muss sichergestellt sein.“ Für die Pflegelandschaft wird eine Insolvenz eines solch großen Trägers einen „erheblichen Einbruch“ darstellen, beurteilt Hans-Josef Börsch die Lage. drü

Vertrag über „Abtretung“ des Arbeitsentgelts ist nicht ungewöhnlich

Unmittelbar nachdem die Katharina Kasper ViaSalus GmbH Insolvenzantrag gestellt hatte, erhielten die Mitarbeiter einen Vertrag, in dem sie ihr Arbeitsentgelt an die National-Bank „abtreten“ sollten. Konkret heißt es in dem Papier, das unserer Zeitung in Teilen vorliegt: „Zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes und Abwicklung der laufenden Aufträge erklärt sich die Bank bereit, die insolvenzgeldfähigen Nettoarbeitsentgelte der Arbeitnehmer der Firma zum Zwecke der Vorfinanzierung von Insolvenzgeld aufzukaufen.“ Das klingt erst einmal dramatisch – und so, als könnten die Arbeitnehmer am Ende ohne einen Cent dastehen. Tatsächlich ist dieses Vorgehen im Rahmen einer Insolvenz zwar nicht häufig, aber auch nicht ungewöhnlich, erklärt Arnold Neuhaus, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus der Koblenzer Kanzlei Kunz Rechtsanwälte.

„Beispielsweise wurden bei der Air-Berlin-Insolvenz solche Vereinbarungen geschlossen“, sagt er. Der Arbeitnehmer muss sich nicht um sein Geld sorgen, im Gegenteil: Er bekommt weiterhin seinen Nettolohn, allerdings nicht vom Arbeitgeber, dem womöglich die nötige Liquidität fehlt, sondern von der Bank. Und das früher, als die Bundesagentur für Arbeit das sogenannte Insolvenzgeld zahlt. Sie springt erst nach drei Monaten ein. Für die Bank ist dieses Modell eine sichere Investition, denn sie kann sich das ausgezahlte Geld später von der Agentur für Arbeit zurückholen. Der Arbeitgeber wiederum hat auch etwas von dem Vertrag: Er versucht so zu verhindern, dass die Arbeitnehmer das Unternehmen in der unsicheren Situation scharenweise verlassen. Sie bekommen ja weiterhin ihr Gehalt. Das Risiko, dass etwas schiefläuft – etwa, dass die Agentur für Arbeit der Vereinbarung nicht zustimmt –, ist dabei sehr gering, erläutert Rechtsanwalt Neuhaus: „In 99,9 Prozent der Fälle wird sie dieses Modell mittragen.“ ank
ViaSalus ist insolvent: Was heißt das?
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