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Cochem-Zell

Schwarzwein: Wie schädlich ist Selbstanzeige?

Von 
Thomas Brost
Zu viele Korken: Bei einigen Winzern stimmt die Rechnung nicht mit dem tatsächlichen Betriebsergebnis überein. 
Zu viele Korken: Bei einigen Winzern stimmt die Rechnung nicht mit dem tatsächlichen Betriebsergebnis überein.  Foto: Christoph Bröder

In der Schwarzweinaffäre hat der Fiskus bislang Mehrsteuern in Höhe von 13,2 Millionen Euro, inklusive Zinsen, von Winzern eingenommen. 148 Fälle sind bislang abgeschlossen worden, Strafverfahren hat es bisher 110 gegen Winzer gegeben. Dies teilt Wiebke Girolstein, die Pressesprecherin des Landesamtes für Steuern, mit. Dagegen kommt ein Fachanwalt für Steuerrecht mit einem womöglich überraschenden Ratschlag um die Ecke: Er warnt Winzer davor, sich frühzeitig mit einer Selbstanzeige an die Finanzbehörden zu wenden.

Lesezeit: 3 Minuten
Während die Steuerbehörden und der Bauern- und Winzerverband dazu aufrufen, sich frühzeitig selbst anzuzeigen, hält Marco Gietz wenig davon. „Ich kann diesen Ratschlag nur höchst bedingt teilen“, sagt der Fachanwalt aus Zell. Eine Selbstanzeige helfe einem Winzer nur weiter, wenn sie eine strafbefreiende Wirkung entfalte. Bei einer Höhe von mehr ...
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Das Schlafzimmer ist nicht tabu

Was muss sich ein betroffener Winzer gefallen lassen, ist sein Schlafzimmer bei einer Razzia tabu? Anwalt Gietz verneint dies: Der Durchsuchungsbeschluss bezieht sich meist auf die gesamte Wohnung oder den gesamten Betrieb. Denn oft fänden sich in Schlafzimmern größere Bargeldbeträge, ferner Computer oder USB-Sticks mit Daten über den Verkauf von Wein.

Nervös, eingeschüchtert, wütend – so beschreibt Gietz die Seelenlage der Betroffenen. „Das beeindruckt die Menschen, wenn zehn, zwölf Fahnder die Wohnung links machen.“ bro

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