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Koblenz

Erneut Geldstrafe für Go-in-Aktion in Büchel

Von Dieter Junker
Vor dem Koblenzer Landgericht (von links): Gerd Büntzly, Susan Crane, John LaForge und Rechtsanwalt Sören Böhrnsen. Foto: Dieter Junker
Vor dem Koblenzer Landgericht (von links): Gerd Büntzly, Susan Crane, John LaForge und Rechtsanwalt Sören Böhrnsen. Foto: Dieter Junker

Ist das Eindringen in einen Fliegerhorst, um auf diese Weise auf die völkerrechtswidrige Stationierung von Atomwaffen aufmerksam zu machen, ein rechtfertigender Notstand? Nein, es ist eine Straftat, sagt das Landgericht Koblenz. Und bestätigt damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Cochem vom Januar 2018, das einen Friedensaktivisten, der im Sommer 2017 mit vier US-Amerikanern an einer Go-in-Aktion in Büchel teilnahm, wegen gemeinschaftlichen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe verurteilt hatte. Allerdings wurde das Strafmaß reduziert.

Lesezeit: 2 Minuten
„Juristisch ist das eine ganz klare Sache“, so der Vorsitzende Richter, Martin Junker. Es sei gängige Rechtsprechung, dass ziviler Ungehorsam strafbar sei. „Daher kann auch das Landgericht Koblenz hier nicht anders urteilen und die Entscheidung des Cochemer Amtsgerichts aufheben“, betonte der Richter, und verwies darauf, dass über Atomwaffen politisch entschieden ...
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Aufenthaltsverbot für zwei US-Amerikaner in Büchel

John LaForge aus Wisconsin und Susan Crane aus Kalifornien hatten im Sommer 2017 an der Go-in-Aktion von Gerd Büntzly in Büchel teilgenommen, die Ermittlungen gegen sie wurden aber eingestellt. Beide waren zum Berufungsprozess nach Koblenz gekommen, um sich hier als Zeugen zur Verfügung zu stellen. Doch das Gericht verzichtete auf eine Aussage von ihnen.

Dennoch blieb ihre Anwesenheit offenbar nicht ohne Beachtung. Denn beide Friedensaktivisten, die schon mehrmals in den Fliegerhorst Büchel eingedrungen sind, erhielten bei ihrer Einreise am Flughafen ein Aufenthaltsverbot, das bis zum 25. Januar für ein Gelände am und im Fliegerhorst Büchel gilt. Es wurde von der Polizeidirektion Mayen ausgesprochen. Grund: Die Aktivisten seien bereits wegen Verstößen gegen das Strafrecht am Fliegerhorst Büchel aufgefallen. Aufgrund dieses Verhaltens bestehe Grund zur Annahme, dass die beiden weiterhin im Bereich des Fliegerhorstes Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begehen, fortsetzen oder vorbereiten werden oder zumindest eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung verursachen, heißt es in der Anordnung, die der RZ vorliegt. dj
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