Aufenthaltsverbot für zwei US-Amerikaner in Büchel
John LaForge aus Wisconsin und Susan Crane aus Kalifornien hatten im Sommer 2017 an der Go-in-Aktion von Gerd Büntzly in Büchel teilgenommen, die Ermittlungen gegen sie wurden aber eingestellt. Beide waren zum Berufungsprozess nach Koblenz gekommen, um sich hier als Zeugen zur Verfügung zu stellen. Doch das Gericht verzichtete auf eine Aussage von ihnen.
Dennoch blieb ihre Anwesenheit offenbar nicht ohne Beachtung. Denn beide Friedensaktivisten, die schon mehrmals in den Fliegerhorst Büchel eingedrungen sind, erhielten bei ihrer Einreise am Flughafen ein Aufenthaltsverbot, das bis zum 25. Januar für ein Gelände am und im Fliegerhorst Büchel gilt. Es wurde von der Polizeidirektion Mayen ausgesprochen. Grund: Die Aktivisten seien bereits wegen Verstößen gegen das Strafrecht am Fliegerhorst Büchel aufgefallen. Aufgrund dieses Verhaltens bestehe Grund zur Annahme, dass die beiden weiterhin im Bereich des Fliegerhorstes Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begehen, fortsetzen oder vorbereiten werden oder zumindest eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung verursachen, heißt es in der Anordnung, die der RZ vorliegt. dj