Landgericht verwirft Berufung, mindert aber Strafmaß gegen 69-Jährigen
Erneut Geldstrafe für Go-in-Aktion in Büchel
Vor dem Koblenzer Landgericht (von links): Gerd Büntzly, Susan Crane, John LaForge und Rechtsanwalt Sören Böhrnsen. Foto: Dieter Junker
Dieter Junker

Koblenz. Ist das Eindringen in einen Fliegerhorst, um auf diese Weise auf die völkerrechtswidrige Stationierung von Atomwaffen aufmerksam zu machen, ein rechtfertigender Notstand? Nein, es ist eine Straftat, sagt das Landgericht Koblenz. Und bestätigt damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Cochem vom Januar 2018, das einen Friedensaktivisten, der im Sommer 2017 mit vier US-Amerikanern an einer Go-in-Aktion in Büchel teilnahm, wegen gemeinschaftlichen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe verurteilt hatte. Allerdings wurde das Strafmaß reduziert.

Lesezeit 2 Minuten
„Juristisch ist das eine ganz klare Sache“, so der Vorsitzende Richter, Martin Junker. Es sei gängige Rechtsprechung, dass ziviler Ungehorsam strafbar sei. „Daher kann auch das Landgericht Koblenz hier nicht anders urteilen und die Entscheidung des Cochemer Amtsgerichts aufheben“, betonte der Richter, und verwies darauf, dass über Atomwaffen politisch entschieden werden müsse: „Ziviler Ungehorsam ist da nicht der richtige Weg.

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