Cochem
Cybermobbing oder raffinierte Täuschung? Wegen Kinderpornografie verdächtigter Eifeler freigesprochen

Cochem - An seine Grenzen stieß das Amtsgericht in Cochem in einer Verhandlung wegen Verbreitung von Kinderpornografie. Der 26-jährige Angeklagte, der von seinem Handy drei MMS (Multimedia Messaging Service) mit verbotenen Fotos verschickt haben soll, musste freigesprochen werden, weil sein Einspruch gegen einen Strafbefehl nicht widerlegt werden konnte. Ratlos und frustriert waren nicht nur Amtsrichter Wilfried Johann und Staatsanwalt Michael Stadtmüller, sondern auch der Angeklagte mit seinem Anwalt Hans Bleck. Denn die Recherchen des Verteidigers und die Erkenntnisse des Amtsrichters kamen unabhängig voneinander zu dem Ergebnis, dass nicht mehr nachzuvollziehen ist, wer die sehr anrüchigen Fotos tatsächlich verschickt hat.

Lesezeit 2 Minuten
Cochem – An seine Grenzen stieß das Amtsgericht in Cochem in einer Verhandlung wegen Verbreitung von Kinderpornografie. Der 26-jährige Angeklagte, der von seinem Handy drei MMS (Multimedia Messaging Service) mit verbotenen Fotos verschickt haben soll, musste freigesprochen werden, weil sein Einspruch gegen einen Strafbefehl nicht widerlegt werden konnte.

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