Reform bringt ab 2020 mehr Aufwand für neue Wohngebiete - Gemeinde will noch vorher handeln
Vor der Reform: Herresbach nutzt günstige Gesetzeslage für weitere Bauplätze
Schlierner - Fotolia

Herresbach. Durch eine Änderung im Baugesetzbuch, die ab dem 1. Januar 2020 greift, wird es künftig für kleine Ortsgemeinden weitaus schwieriger, neue Baugebiete auszuweisen. In Herresbach will man daher noch vor Fristende Nägel mit Köpfen machen und weitere Flächen für Wohnbebauung sowohl in Herresbach als auch im Ortsteil Döttingen ausweisen. Gespräche mit zwei Landwirten, die die Parzellen von Interesse zu einem vernünftigen Preis an die Gemeinde abtreten würden, sind bereits erfolgt, erklärt Ortsbürgermeister Hermann-Josef Schäfer.

Lesezeit 2 Minuten
Der Haushalt 2019, den der Gemeinderat jetzt verabschiedet hat, kalkuliert für beide Vorhaben zum einen mit 5000 Euro für die Überplanung und für den Grundstückserwerb noch einmal 70.000 Euro. 15 Bauplätze könnten dann voraussichtlich erschlossen werden.

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